CI Akustik

Wenn das Hörgerät nicht mehr ausreicht – Beglei­tung mit Erfah­rung und Herz

Ein Cochlea-Implantat schenkt Menschen mit hoch­gra­diger Schwer­hö­rig­keit oder Taub­heit die Chance, Sprache wieder wahr­zu­nehmen. Doch das Implantat allein reicht nicht – es braucht eine präzise Anpas­sung, konti­nu­ier­liche Beglei­tung und viel Geduld. Genau hier setzen wir an.

Zusam­men­ar­beit für Ihr bestes Hören


Die CI-Versor­gung ist Team­ar­beit: HNO-Ärzt:innen, Kliniken und wir als Ihre Akustiker:innen arbeiten Hand in Hand. So stellen wir sicher, dass Sie nicht nur tech­nisch bestens versorgt sind, sondern auch im Alltag Vertrauen in Ihr Hören gewinnen.

Ihre Expert:innen für CI-Nach­sorge

Wir sind auf die Anpas­sung und Betreuung von Cochlea-Implantat-Träger:innen spezia­li­siert. Mit modernster Technik und viel Erfah­rung begleiten wir Sie Schritt für Schritt:

Indi­vi­du­elle Einstel­lung der Audio­pro­zes­soren

Bera­tung und Unter­stüt­zung für Ange­hö­rige

Fein­ab­stim­mung im Alltag

von ruhigen Räumen bis zu geräusch­vollen Situa­tionen.

Regel­mä­ßige Über­prü­fung und Nach­sorge

damit Ihr Hören lang­fristig stabil bleibt.

Einzig­artig in Ostfries­land

Als einziger Akus­tiker in Ostfries­land, der mit Coch­lear, MED-EL und Advanced Bionics zusam­men­ar­beitet, stehen Sie bei uns im Mittel­punkt. Wir bieten Ihnen persön­li­chen Service, unab­hän­gige Bera­tung und kompe­tente Unter­stüt­zung für Ihr Cochlea-Implantat – alles aus einer Hand.

Logos der Anbieterfirmen

Termin

Verein­baren Sie einen Termin mit uns. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zum neuen Hören mit CI.

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Häufig gestellte Fragen

In Deutsch­land liegen die Kosten für eine voll­stän­dige Cochlea-Implantat-(CI)Versorgung einschließ­lich Opera­tion, Implantat (innen & außen), Anpas­sung, Nach­sorge und Reha­bi­li­ta­tion typi­scher­weise bei etwa 40.000 Euro je Ohr.

1. Gesetz­liche Kran­ken­kassen (GKV) Wenn eine medi­zi­ni­sche Indi­ka­tion vorliegt (d.h., wenn mit normalen Hörge­räten kein ausrei­chendes Sprach­ver­stehen mehr erreicht werden kann), über­nehmen die gesetz­li­chen Kran­ken­kassen in der Regel alle Kosten für das Implantat, die Opera­tion, die Anpas­sung, die Nach­sorge und die Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nahmen.  

2. Private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) Bei privat Versi­cherten hängt es davon ab, wie der indi­vi­du­elle Versi­che­rungs­ver­trag ausge­staltet ist. Manche private Kran­ken­ver­si­che­rungen über­nehmen die Kosten. Oft muss vorab geprüft werden, ob der Vertrag das Implantat, die Opera­tion und die Nach­sorge einschließt. Verhand­lungen und Geneh­mi­gungen sind häufiger erfor­der­lich.  

3. Sons­tige Kosten­träger / Zusatz­kosten Manche Zusatz-Kosten wie spezi­elle Hilfs­mittel oder Zubehör können über andere Stellen laufen (z. B. Reha-Leis­tungs­träger, Sozi­al­hil­fe­träger), je nachdem, was notwendig ist.  

Zuzah­lungen: In der Regel gibt es bei gesetz­lich Versi­cherten keine nennens­werten Zuzah­lungen für das CI selbst, wenn die Leis­tung medi­zi­nisch notwendig ist.

Die Versor­gung mit einem Cochlea-Implantat (CI) erfolgt in mehreren aufein­an­der­fol­genden Schritten:

Insge­samt erstreckt sich der gesamte Prozess – von der ersten Abklä­rung bis zur stabilen Hörfä­hig­keit – über mehrere Monate, wobei eine enge Zusam­men­ar­beit zwischen Patient, Klinik, Akus­tiker, Logo­pädie und ggf. Reha-Einrich­tung.

1. Zunächst über­weist der örtliche Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO-Arzt) den Pati­enten zur weiteren Abklä­rung an eine spezia­li­sierte CI-Klinik oder ein Hörzen­trum. Dort finden umfang­reiche Vorun­ter­su­chungen statt, um zu prüfen, ob eine CI-Versor­gung medi­zi­nisch indi­ziert ist. Dazu gehören unter anderem Hörtests, bild­ge­bende Verfahren (z. B. MRT oder CT), eine ärzt­liche Bera­tung sowie gege­be­nen­falls psycho­lo­gi­sche und logo­pä­di­sche Unter­su­chungen.

2. Wenn die Eignung bestä­tigt ist, wird ein Termin für die Opera­tion verein­bart. Der opera­tive Eingriff erfolgt in der Regel unter Voll­nar­kose und dauert etwa zwei bis drei Stunden. Anschlie­ßend bleibt der Patient noch einige Tage stationär in der Klinik, um den Heilungs­pro­zess zu über­wa­chen.

3. Nach einer Heilungs­phase von etwa drei bis fünf Wochen wird das Implantat in der Klinik erst­ak­ti­viert. Dabei wird der Sprach­pro­zessor ange­passt und die elek­tri­sche Stimu­la­tion schritt­weise einge­stellt, sodass erste Hörein­drücke möglich werden.

4. Im Anschluss beginnt die Phase der Reha­bi­li­ta­tion und Nach­sorge. Diese umfasst regel­mä­ßige Fein­an­pas­sungen des Sprach­pro­zes­sors, ein inten­sives Hörtrai­ning sowie häufig auch logo­pä­di­sche Übungen, um das Sprach­ver­stehen zu verbes­sern und das neue Hören im Alltag zu erlernen. Die Reha­bi­li­ta­ti­ons­phase kann mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern und ist entschei­dend für den lang­fris­tigen Erfolg der CI-Versor­gung.